Der Vorstand, Kopf und Herz des Vereins.
Am 26. September 2025 wurde unsere neuer Vorstand ins Amt gewählt. Neben Andrea Beckert, die 10 Jahren lang die Funktion der Schriftführerin begleitete, verabschiedete sich auch Kassenwartin Bianka Räder sowie der Vertreter der Alters- und Ehrenabteilung Bernd Motschmann. Ihnen allen gebührt unser Dank für ihre erfolgreiche Arbeit. Weiterhin im Vorstand bleibt unsere 1. Vorstand Andreas Kob. Zurück im Vorstand ist unser langjährige 1. Vorsitzender Jens Feick. Wie heißt es so schön: was gut ist, kommt wieder. 😉
Der neue Vorstand und seine Vertreter:
• 1. Vorsitzender: Andreas Kob
• 2. Vorsitzender: Kevin Liebmann
• 3. Vorsitzender: Jens Feick
• 1. Kassenwart: Sven Rosenbauer
• 2. Kassenwartin: Carmen Kretschmer
• Schriftführer: Rolf Heublein
• Vertreterin der Alters- und Ehrenabteilung: Maria Zorn
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Der aktuelle Vorstand: (oben) 1. Vorsitzender Andreas Kob, 2. Vorsitzender Kevin Liebmann, 3. Vorsitzender Jens Feick, (unten) Schriftführer Rolf Heublein, 1. Kassenwart Sven Rosenbauer, 2. Kassenwartin Carmen Kretschmer und die Vertreterin der Alters- und Ehrenabteilung Maria Zorn.
In unregelmäßigen Abständen wird zu den Vorstandssitzungen eine weiteres Gremium des Vereins einberufen, die erweiterte Vorstandssitzung. Diese besteht aus den eigentlichen Vorstand, ergänzt durch den Wehrführer, den Jugendwart, den Gerätewart sowie den Vertreter des Feuerwehrsport Teams.
Die zusätzlichen Mitglieder des erweiterten Vorstands:
• Wehrführer: Philip Heinicke
• Jugendwart: Michael Oberender
• Gerätewart: Fredy Rau
• Vertreter des Feuerwehrsport-Teams: Frank Täubert
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Vereinszweck (Auszug aus der aktuellen Satzung):
§1 (1)
Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Mupperg, insbesondere durch die Werbung und das Stellen von Einsatzkräften. Dabei verfolg er ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ” Steuerbegünstigte Zwecke ” der Abgabenordnung.
§1 (2)
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§1 (3)
Die Vereinsämter sind Ehrenämter.
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Feuerwehrverein Mupperg e.V.
