Der Vorstand

Der Vorstand, Kopf und Herz des Vereins.

Am 11. Februar 2023 wurde unsere neuer Vorstand ins Amt gewählt. Neben Jens Feick, der 16 Jahren lang überaus erfolgreich die Funktion des 1. Vorstand leitete, verabschiedeten sich auch der zweite Vorstand, Sven Rosenbauer, sowie die langjährige Kassenwartin Franziska Tenner und unser Vertreter der Alters- und Ehrenabteilung, Helmut Paschold. Ihnen allen gebührt unser Dank für ihre jahrelange erfolgreiche Arbeit. Weiterhin im Vorstand bleibt unsere Schriftführerin Andrea Beckert, die nun bereits in ihre dritte Amtszeit geht.

Der neue Vorstand und seine Vertreter:

• 1. Vorsitzender: Bernhard Kretschmer

• 2. Vorsitzender: Andreas Kob

• Kassenwartin: Bianka Räder

• Schriftführerin: Andrea Beckert

• Vertreter der Alters- und Ehrenabteilung: Bernd Motschmann

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Der Vorstand 2023 von links: Bernhard Kretschmer, Andreas Kob, Andrea
Beckert, Bianka Räder, Bernd Motschmann

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In unregelmäßigen Abständen wird zu den Vorstandssitzungen eine weiteres Gremium des Vereins einberufen, die erweiterte Vorstandssitzung. Diese besteht aus den eigentlichen Vorstand, ergänzt durch den Wehrführer, den Jugendwart, den Gerätewart sowie den Vertreter des Feuerwehrsport Teams.

Die zusätzlichen Mitglieder des erweiterten Vorstands:

• Wehrführer: Philip Heinicke

• Jugendwart: Michael Oberender

• Gerätewart: Fredy Rau

• Vertreter des Feuerwehrsport-Teams: Frank Täubert

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Vereinszweck (Auszug aus der aktuellen Satzung):

§1 (1)

Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Mupperg, insbesondere durch die Werbung und das Stellen von Einsatzkräften. Dabei verfolg er ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ” Steuerbegünstigte Zwecke ” der Abgabenordnung.

§1 (2)

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§1 (3)

Die Vereinsämter sind Ehrenämter.


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Feuerwehrverein Mupperg e.V.